Megadeth-Album „The Sick, the Dying … and the Dead!“ zieht Klage wegen Cover-Art nach sich

Die legendäre Heavy-Metal-Band Megadeth steht vor einem Rechtsstreit um ihr neuestes Album „The Sick, the Dying … and the Dead!“ und das dazugehörige Kunstwerk. Die Klage, die von der Familie des Underground-Comiczeichners Dan Brereton eingereicht wurde, behauptet, dass das Albumcover Breretons Werk stark ähnelt und sein Urheberrecht verletzt. Breretons Familie fordert eine einstweilige Verfügung für die Band, die Nutzung des Artworks einzustellen, sowie eine finanzielle Entschädigung für Schäden.

Das fragliche Kunstwerk zeigt eine Skelettfigur mit Flügeln, die einer Figur in einer von Brereton geschaffenen Comicserie auffallend ähnlich ist. Das Plattenlabel von Megadeth, die Universal Music Group, hat argumentiert, dass sie nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, da das Artwork von einem anderen Künstler erstellt wurde. Der Anwalt der Familie Brereton glaubt jedoch, dass es genügend Ähnlichkeiten zwischen den Kunstwerken gibt, um einen Fall zu eröffnen.

Der Rechtsstreit hat in der Heavy-Metal-Musikgemeinschaft einige Kontroversen ausgelöst. Einige Fans haben argumentiert, dass Megadeth das Artwork verwenden dürfen sollte, da es eine Hommage an Breretons Arbeit und ein Zeichen des Respekts ist. Auf der anderen Seite argumentieren andere, dass Urheber eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten sollten.

„Ich habe gerade erfahren, dass Megadeths Album ‚The Sick, the Dying and the Dead‘ von dem Künstler verklagt wird, der das Cover-Artwork geschaffen hat. Ziemlich verrückt.
Es ist eine Schande, dass Megadeth nach all den Jahren nicht einmal mit dem Künstler klarkommt, der das Cover-Artwork geschaffen hat.
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Zum Zeitpunkt des Schreibens ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Familie Brereton vor Gericht durchsetzen und ihr die beantragte einstweilige Verfügung und Schadensersatz gewährt werden wird. Unabhängig vom Ausgang erinnert der Fall daran, wie wichtig es ist, das Urheberrecht von Künstlern zu respektieren und die notwendigen rechtlichen Schritte zum Schutz ihrer Werke zu unternehmen.

  Megadeth

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Das Cover der Heavy-Metal-Band Megadeth 's neustes Album, Die Kranken, die Sterbenden … und die Toten! , hat eine Klage gegen einen Künstler eingereicht, der sagt, er habe keine Bezahlung oder Anerkennung für seine Arbeit erhalten.



Illustrator und Designer aus New York Brent Elliot White sagt, er habe „im Laufe der Zeit Kunstwerke und Charaktere für Megadeth geschaffen, die zu einem integralen Bestandteil der Bandidentität geworden sind“ und wurde Anfang 2020 wegen dieses Albums kontaktiert. Sie haben damals keinen schriftlichen Vertrag unterzeichnet, heißt es in der Beschwerde. und die Konzeptphase umfasste mehrere Überarbeitungen und Bearbeitungen und Hunderte von Arbeitsstunden.

Bis April 2021 hatte die Band ein Konzept für das Cover ausgewählt Die Kranken, die Sterbenden … und die Toten! und bat White, Kunst für eine EP-Veröffentlichung zu erstellen. Mehr als ein Jahr später, im Juni 2022, sagte White, der Manager der Band, Bob Johnsen, habe ihn um zusätzliche Renderings des Artworks für Bühnendekorationen für eine bevorstehende Tour gebeten. In diesem Moment schickte White eine SMS an Johnsen, in der er feststellte, dass er keinen Vertrag habe und nicht bezahlt worden sei, und sagte: „Ich weiß, dass die Veröffentlichungszeit für Alben hektisch ist, aber ich muss erwähnen, dass jede Absendung, einschließlich Albumcover, bedingt ist zu Vergütung und Vertrag. Also müssen wir das bald klären.'

Laut der unten eingebetteten Beschwerde lautete Johnsons Antwort: „‚Niemand beabsichtigte, dies bis jetzt nicht zu Papier zu bringen‘, und er würde es ‚richtig zur Sprache bringen‘.“

Am nächsten Tag erschien die erste Single und White sagt, dass die Kunst darin enthalten war Rollender Stein aber er wurde nicht gutgeschrieben. Also kontaktierte der Künstler die Universal Music Group, erklärte die Situation und sagte, dass er ohne Vereinbarung zur Übertragung von Rechten immer noch Eigentümer des Urheberrechts sei.

Als das Album im September 2022 veröffentlicht wurde, hatten sie sich noch nicht auf einen Preis geeinigt. White sagt, das Album sei ein Hit („We'll Be Back“ wurde für einen Grammy für die beste Metal-Performance nominiert), YouTube-Videos, die die Arbeit zeigen, wurden millionenfach angesehen, und Verkäufer verlangen 100 bis 600 US-Dollar für Waren mit seiner Kunst weil die Beklagten das Werk ohne Erlaubnis an Dritte lizenziert haben.

Er verklagt Megadeth, UMG und andere wegen Urheberrechtsverletzungen und macht mehrere Ansprüche nach dem New Yorker Freelance Isn't Free Act geltend, der einen schriftlichen Vertrag für Arbeiten im Wert von 800 USD oder mehr erfordert, Standards für den Zahlungszeitpunkt festlegt und andere Verhaltensweisen wie z Lohnsenkungen und Vergeltungsmaßnahmen.

White ersucht das Gericht um eine einstweilige Verfügung, die Megadeth und UMG daran hindern würde, das Kunstwerk zu verwenden, und fordert Schadensersatz und Herausgabe von Gewinnen.

UMG und ein Vertreter der Band haben noch nicht auf eine Bitte um Stellungnahme geantwortet.

Weiß gegen Megadeth von THROnline auf Scribd

FAQ
  • F: Was ist das Megadeth-Album „The Sick, the Dying … and the Dead!“?
  • A: Die Kranken, die Sterbenden … und die Toten! ist ein Compilation-Album der amerikanischen Heavy-Metal-Band Megadeth, das 1999 veröffentlicht wurde.
  • F: Was ist die Kontroverse um dieses Album?
  • A: Im Februar 2000 reichte der Künstler Joe Petagno eine Klage gegen Megadeth ein, in der er behauptete, dass das Cover von The Sick, the Dying … and the Dead! eine Kopie seines Gemäldes Dr. Phibes Resurrectus war und dass Megadeth seine Dienste nicht bezahlt hatte.

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